Catching birds with a net isn't easy. I had to do it without practise and I'm really not good at it. And an angry owl wasn't part of the equation.
You
Strike a pose! 🎵Come on, vogue🎶
I got my reminder this morning when the whole parking lot was crowded and grannies were fighting for the last shopping cart.
Die Verwaltung hängt (absichtlich?) mit der sicheren Kommunikation hinterher. Mit BundID und dem MJP (Mein Justizpostfach) steht Privatpersonen jetzt eine rechtswirksam Kommunikation (Aussteller verifiziert = man kann rechtswirksame Erklärungen abgeben) mit Justiz und einigen Behörden zur Verfügung. Jobcenter und Co. in meinem Umfeld haben natürlich noch nichts dazu hinterlegt, aber Gerichte, Notare und Anwälte sind mit entsprechenden Kommunikationsplattformen schon eingebunden.
https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php
Eigentlich wollte ich zur Seite vom MJP verlinken, aber da bekomme ich gerade nur eine "Wartungsarbeiten"-Anzeige ō_ó
3/4 genervt, 2/3 wollen sich damit nicht beschäftigen. Da bin ich grundsätzlich dabei -> ich will einfach eine "alles ablehnen"-Funktion und bleibt mir weg mit eurem versteckten "Legitimes Interesse"-Dreck.
Nur ganz allgemein gehalten bei den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums:
Straßenverkehr
- Was müssen Cannabiskonsumierende künftig beachten, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen wollen?
Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein; die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Derzeit werden die Grenzwerte für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt. Hierzu wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr, unter Federführung des BMDV mit dem Ziel der Ermittlung eines festzulegenden THC-Grenzwertes eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende März 2024 einen THC-Grenzwert vorschlagen. Bis zur entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben.
Zudem werden die fahreignungsrechtlichen Regelungen zu Cannabis an die bei einer Alkoholproblematik geltenden gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Ein Missbrauch von Cannabis ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn die Betroffenen nicht zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum hinreichend sicher trennen können. Im Falle der Beendigung der Abhängigkeit von Cannabis (Entwöhnungsbehandlung) ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Nach Beendigung des Missbrauchs ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu bejahen, wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist.
Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ist künftig nur noch dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist künftig dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, die Fahrerlaubnis wegen einer Missbrauchsthematik entzogen worden war oder sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr bestehen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht mehr darauf gestützt werden, dass eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
Im Falle der Einnahme von Medizinalcannabis aufgrund einer ärztlichen Verschreibung gilt das oben Gesagte mit der Einschränkung, dass ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten nur dann angeordnet werden kann, wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme (regelmäßiger übermäßiger Gebrauch) vorliegen, d.h. Anzeichen dafür vorliegen, dass Medizinalcannabis regelmäßig nicht gemäß den ärztlichen Anweisungen eingenommen wird, oder bei bestimmungsgemäßer Einnahme von Medizinalcannabis Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter dem zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Maß bestehen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html
They - being the coalition - had and still have a problem with finding a solution that won't get them in trouble with EU laws.
They also want to establish another distribution system but early on other EU states were promising to sue Germany for breach of EU laws when the first models of sale were discussed.
On the other hand the legalisation of Cannabis is one of the promises made to voters (also by FDP who seem to have swayed a lot of voters with such a promise) that the coalition needed to fulfill this promise at least partially before the new election. At the moment the opposition (CDU/CSU as the party that's still a democratic option and the AfD which might get enough votes to gain influence) is leading in polls and they're against legalisation.
Between a rock and a hard place they chose to bring only 'the first pillar' of their planned law and they are still trying to find a way to install a distribution system as 'the second pillar'.
I found a FAQ page but it's german only.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html
Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Diese Grundsatzentscheidung ist im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 für ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.
Das 2-Säulen-Modell entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Weitergabe von Cannabis an Erwachsene vom 26. Oktober 2022 weiter. Es sieht nunmehr zwei Säulen vor:
Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf zur ersten Säule (CanG) wurde von der Bundesregierung (Pressemitteilung vom 16.08.2023) und nach Beratungen vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 beschlossen. Das Gesetz tritt überwiegend am 1. April 2024 in Kraft, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024.
Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Parallel zur Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung die Säule 2 vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu bereits die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.
RIF Harry. Jetzt kann Derrick ihn mal mit dem Wagen abholen.
Schön, dass Du für Deine Schwester da gewesen bist. Das hat es für sie sicher etwas leichter gemacht.
Klingt doch etwas toxisch, dieses Arbeitsumfeld. Wenigstens kannst Du Dich drauf einstellen und bist bald weg. Hab einen schönen Urlaub!
Wenn ich status.feddit.de abfrage, bekomme ich immer noch gesagt, dass die Website nicht erreichbar ist.
Jerboa hat mir bis heute Nachmittag auch nur eine Fehlermeldung gegeben, aber da konnte ich schonmal Beiträge sehen. Seit ca. ner Stunde kann ich wieder rauf- oder runterwählen und kommentieren.