Wenn jemand Angst hat, dass eine zu diesem Zeitpunkt fremde Person nicht im persönlichen Sinn entscheidet, ist das nicht mit der Unterstellung gleichzusetzen, dass die entscheidenden Ärzte grundsätzlich eine Organentnahme vor mögliche letzte Versuche das Leben zu retten stellen.
Es wäre besser an den Ängsten zu arbeiten und alternative Wege zu zeigen, anstatt es sich selbst genauso einfach zu machen und pauschal in die Ecke der Komplettverweigerer zu stellen.
Ich halte für zu stark vereinfacht, einen Schwarzen Peter zu der einen oder anderen Seite zu schieben.
Er soll sich sicher sein dürfen, dass der Verstorbene damit einverstanden ist, war. Verklagen wird in dieser nicht. Damit dieser geschützt ist, falls ein Testament mit anderer Information existiert von egagierter Verwandtschaft gefunden wird.
Das kann auf versch. Arten erreicht werden. Jedoch nicht mit einem Widerspruch auf einer möglicherweise mitgeführt Karte.
Wenn man wirklich Wert darauf legt, dass ein Mensch selbst entscheiden kann, muss man ihm für den Fall der Zustimmung und der Ablehnung eine sicheren Weg anbieten. Ein einfaches Umkehren invertieren von der Zustimmung zum Widerspruch ändert daran nichts daran für was man sich entscheidet. Es schiebt nur die Zahl der trägen Unentschieden auf eine andere Seite. Liegt es einer politischen Kraft ehrlich etwas an der persönlichen Entscheidung, sollte sich diese für einen Entscheidungszwang einsetzen um jeden mit Bereitschaft zur Organspendeausweis zu erfassen. (Der Geburtstag zur Volljährigkeit oder die Ausgabe eines Ausweis, Führerschein wären gute Anlässe um die Entscheidung initial oder erneut einzufordern.)