Wir haben eine Rentenkatastrophe und eine Klimakatastrophe.
Das stimmt wohl und ich halte das 5% Ziel auch nicht für zielführend oder sinnvoll. Aber man muss auch sagen, dass das Ziel auch aufgeweicht werden kann und Ausgaben, die früher nicht eingezogen wurden nun zu dem Ziel gehören. Insgesamt kann man damit auch Investitionen tätigen, die durchaus sinnvoll sind und den Bürgern hier zugute kommen. Mehr Ausgaben für den Zivilschutz z.B. wenn europäische Bauunternehmen oder Konzerne zum Zuge kommen und sinnvollerweise besteuert werden, ebenso wie Vermögen. Wäre es schön, wenn wir Zivilschutz nur für Naturkatastrophen benötigen würden, natürlich, aber das Beispiel der Ukraine und des Nahen Ostens beweist das Gegenteil. Ich bezweifle auch, dass wir mit Kanzler Merz eine für die Bevölkerung sinnvolle Steuerung der Ausgaben bekommen und damit wird eine faschistische Machtergreifung nicht unbedingt unwahrscheinlicher wird.
Gerade der Krieg in der Ukraine zeigt, dass Ausgaben für das Militär sinnvoll beurteilt werden sollen. Es macht wirtschaftlich keinen Sinn eine teure Rakete zu benutzen, um Drohnen abzuwehren, die nur einen Teil bis Bruchteil der Kosten haben. Auch hier vermute ich wir das mit der aktuellen Bundesregierung nicht bekommen werden. Großgerät ist immer attraktiver, man kann sich daneben fotografieren lassen und bei hohen Investitionen ist die Wahrscheinlichkeit eines Kickbacks für die Verantwortlichen womöglich höher.
Aber das Ergebnis des kalten Kriegs macht auch ein wenig Hoffnung, dass sich der Menschenverstand vielleicht doch wieder einmal durchsetzen wird.
Ja, wirklich sehr lustig…
Aber sehr gut, dass du das nochmal erwähnst, man sollte es in Erinnerung behalten, was Spahn so alles gemacht hat. Dazu aus dem NDR:
"Der interne Schriftverkehr zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und seiner Behörde, dem BfArM liegt Panorama vor. Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf wirft Spahn und seinen Behördenmitarbeitern hier einen "Rechtsbruch" vor. "Wenn das Ministerium oder das entsprechende Institut hier Hürden errichtet, die nicht errichtet werden dürfen, dann verletzt das Institut und damit der Bund Grundrechte und damit die Verfassung", so Gersdorf."