Fiona

joined 8 months ago
[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 22 points 2 months ago

Nazis sind keine Konkurrenten, sondern Feinde! Allein mit der Äußerung zeigt er ja schon, dass er sich ideologisch nicht von ihnen unterscheidet.

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 7 points 2 months ago* (last edited 2 months ago) (5 children)

Die IHRA-Definition ist kompletter Bullshit, wer die ernsthaft der Jerusalemer Definition vorzieht, kann beim Thema Antisemitismus getrost als pro-Israelischer Fanatiker abgetan werden.

Der Zentralrat der Juden ist heute ja auch mehr ein Zentralrat der Befürworter von Völkermorden die sich gegen nicht-jüdische Semiten richten. (Palästinenser sind Semiten!)

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 8 points 3 months ago

Wegen Mitgliedschaft in einer Verfassungsfeindlichen Partei sowie Meineids verurteilen und einsperren, ganz einfach!

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 4 points 3 months ago

Also…

Ja…

Danach aber bitte auf !egg_irl@lemmy.blahaj.zone pfostieren, wir (🏳️‍⚧️) wollen unseren Spaß… 😉

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 6 points 3 months ago

Ich wohne in NL. Um es kurz zu machen: Wer das fordert und sich damit auch nur zwei Minuten beschäftigt hat ist nichts geringeres als ein Menschenfeind.

Das System ist von vorne bis hinten eine einzige Katastrophe die nur dazu führt, dass Menschen keinen Zugang zu medizinischer Grundversorgung bekommen, weil es schlicht nicht genug Ärzte gibt, die die es gibt dann keine Patienten aufnehmen, und zu letzt einfach die Behandlung verweigern können, ohne dass man auch nur woanders hin gehen könnte (es gibt ja Niemanden der Patienten nimmt).

Ich habe letztlich meinen Hausarzt dadurch bekommen, dass ich mit einem lange bestehenden Ausschlag in die Notaufnahme gegangen bin, weil das der einzige Ort ist an den man ohne Hausarztüberweisung gehen kann. Die hatten dann tatsächlich die Nummer von einem ganz neuen Hausarzt (30 Tage vorher aufgemacht). Wenn die mich weggeschickt hätten, hätte ich das nächste mal wenn es akut weh getan hätte (regelmäßig der Fall) die 112 angerufen um einen Notarzt nach Hause zu bestellen, weil es schlicht keine anderen Alternativen mehr gegeben hätte.

Am Ende habe ich übrigens eine frei verkäufliche Salbe gebraucht, seit dem ist alles gut.

Aber hey, ein System bei dem man wegen einfachen Ausschlägen die Notaufnahme beschäftigen muss ist ja so viel effizienter, als das was DE aktuell hat…

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 12 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

I had a professor who in the last lecture gave us the list of all the questions he had (something like 170) and from which he would pick some subset.

He had genuinely managed to ask about pretty much everything in the course, so this really was more of a check-list of knowledge that we were supposed to have. As such it was really nice!

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 4 points 3 months ago

In den Niederlanden gibt es keinen harten Alkohol im Supermarkt nur in seperaten Läden (slijterij) und bei uns steht er an jeder Kasse sodass man nicht mal Brot kaufen kann ohne damit konfrontiert zu werden. Auch perfekt in kleinen Flaschen damit die Schwelle nicht so hoch ist.

Ich wohne in den Niederlanden. Der “separate” Laden ist im selben Gebäude hinter der selben Außentür neben den Kassen und deutlich einsehbar. So sieht das ganze sieht zum Beispiel im benachbarten Veldhoven aus.

Und das ist ohnehin nur für den harten Alkohol. Wein, Bier, Cider, … bekommst du im Getränkebereich vom normalen Supermarkt; und das sind im Zweifel eh die kritischeren Suchtmittel.

Insofern: Der Vorteil ist eher, dass die Hartalk-Läden besser sortiert sind. 😉

In den Niederlanden darfst du unter 18 überhaupt keinen Alkohol bestellen

Kann sein, bin Ü18.

und Verkäufer checken die Ausweise von allen die dabei sind wenn eine Person auch nur ein Sixpack Bier kauft.

Also bei mir haben sie das noch nie getan. Aber ich sehe zugegebenermaßen auch nicht mehr wie 18 auf. (Die meisten Leute schätzen mich auf Mitte/Ende 20, wahr is 33.) Müssen sie vielleicht, aber “müssen” und “tun” sind zwei paar Schuhe.

Bei uns ist es gesetzlich geregelt dass Erziehungsberechtigte ihren Kindern ab 14 Bier oder Wein bestellen dürfen.

Ich halte es im Zweifel für besser das jugendliche von ihren Eltern kontrolliert an verantwortungsvollen Konsum herangeführt werden, als dass ab 16 (oder 18) unbeaufsichtigt von Null auf Hundert gegangen wird… Im übrigen wäre mir das aber auch neu, nach welchem Gesetzt soll das so sein?

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 5 points 3 months ago

Heilbronn ist als Großstadt mit eigenem Stadtkreis und als Verwaltungszentrum des umgebenden Landkreises jetzt echt nicht so klein…

(Und ja, es ist eine Riesenfrechheit, das es überhaupt nicht an das Fernverkehrsnetz der DB angebunden ist (noch nicht mal per IC), während viel kleinere Dörfer zum Teil mehrere ICE-Verbindungen am Tag haben.)

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 4 points 4 months ago

Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.

Ebenfalls keine Anwältin, aber ich habe mich relativ intensiv damit beschäftigt und das ist auch mein Verständnis.

Notwehr ist legal, daher nicht notwehrfähig. Etwas anderes ist dass im Falle eines Notwehrexzesses, der potenziell strafbefreit, aber illegal ist und damit seinerseits Notwehrfähig ist.

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 27 points 4 months ago (5 children)

Sehe ich sogar noch schärfer: Klarer Fall von Notwehr:

Es gibt in Deutschland bei der Notwehr keine Rechtsgüterabwägung, sofern kein extremes Missverhältnis vorliegt. Das sie das Messer erst angedroht hat war definitiv proportional und wenn der Angreifer ihren Arm greift, dann ist das auch der Punkt an dem weiteres Handeln definitiv geboten ist.

Deutschland hat ein sehr scharfes Notwehrrecht und das ist auch gut so. Unterlasse einfach rechtswidrige Angriffe auf andere, dann hast du von der Seite wenig zu befürchten.

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 3 points 4 months ago* (last edited 4 months ago)

Es wäre so schön, wenn wir eine Presse hätten, die ihre Hausaufgaben macht…

In diesem Fall: Warum das nicht verjährt ist.

Meine Interpretation: Der Artikel erwähnt, dass der mutmaßliche Täter sich nach Venezuela abgesetzt hat. Falls Deutschland in dem Fall einen Auslieferungsantrag gestellt hat, dem Venezuela nicht entsprochen hat, ruht die Verjährung nach § 78b, Absatz 5 StGB:

(5) Hält sich der Täter in einem ausländischen Staat auf und stellt die zuständige Behörde ein förmliches Auslieferungsersuchen an diesen Staat, ruht die Verjährung ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Ersuchens beim ausländischen Staat

  1. bis zur Übergabe des Täters an die deutschen Behörden,
  2. bis der Täter das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates auf andere Weise verlassen hat,
  3. bis zum Eingang der Ablehnung dieses Ersuchens durch den ausländischen Staat bei den deutschen Behörden oder
  4. bis zur Rücknahme dieses Ersuchens.

[Details zu Fristen bei unbekanntem Datum des Zugangs der Anfrage und Ausnahmen im EU- und anderem internationalem Recht.]

Bin jetzt keine Juristin, aber das wirkt schon recht kohärent auf mich…

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 3 points 4 months ago (1 children)

Diesen Politkommissaren der moralischen Elite ist es wichtiger beim Antifaplenum richtig zu Gendern als Nazis zu vermöbeln.

Ich denke, dass ist an der Stelle das Zitat des Tages und eine in der Tat exzellente Zusammenfassung des Problems!

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