Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
§ 130 Abs. 3 StGB
Edit: Das StGB interessiert sich nicht für eure Runterwählis. Kommt klar damit, dass derartige Nazivergleiche illegal sind.
Willst du mir sagen, dass Scholz deutsche Staatsangehörige für illegal erklärt und deportieren lässt?