Es fehlt eben noch die Urteilsbegründung. Aber wenn man ungleiches ungleich behandeln will, könnte man grundsätzlich den Fahrzeugschlüssel nutzen und die Parkgebühr in gleicher Höhe wie die KFZ-Steuer erheben.
Bildrauschen
Die Modrechte können auch genommen und Änderungen oder Löschungen per Batch wieder hergestellt werden.
Es ist nciht einmal klar ob die Blockaden widerrechtlich sind: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html https://community.beck.de/2022/11/27/strassenblockaden-durch-klimaaktivist-inn-en-strafbare-noetigung-gegen-die-notwehr-geuebt-werden-kann
Es wurde lediglich Farbe auf Glasscheiben vor Gemälden geschmiert. Das ist schon ein erheblicher Unterschied.
Wundert mich nicht, weil es Karlsruher Rechtsprechung folgt: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html
Du stehst nicht im Stau, du bist der Stau.
Würden die Kirchen ihre Arbeit machen... Ähm...
Nein, "man" darf nicht die letzten Minuten speichern. Der Staat ist sowieso nicht "man", der braucht immer für alles eine Grundlage. Dazu gab es ein Karlsruhe welches sich mit der Abstandsmessung via VKS 3.0 beschäftigt hat und die Aufzeichnung ohne Anlass als Verfassungswidrig beurteilt hat. Denn anders als bei einem Geschwindigkeitsblitzer wo die Aufzeichnung nach dem messtechnischen Ermitteln des Verstoßes (=Anlass) auslöst, wird bei Monoblitzern und wurde bei Abstandskontrollen erst aufgezeichnet und dann Ausgewertet ob ein Verstoß vorlag.
2 BvR 941/08