IANAL.
Wenn im Kaufvertrag dir ein funktionsfähiger Ofen zugesichert wird, ist der Vertrag erst dann erfüllt, wenn du einen funktionsfähigen Ofen erhalten hast. Da du bisher noch keinen funktionsfähigen Ofen erhalten hast, ist der Kaufvertrag noch nicht erfüllt und der Verkäufer ist im Verzug.
Das hier ist kein Garantiefall, da der Ofen noch nie funktioniert hat.
Ich würde dem Verkäufer das 1:1 so mitteilen und eine Frist 1-2 Wochen setzen, dir wie im Kaufvertrag zugesichert einen funktionsfähigen Ofen zu liefern. Ob er den Ofen, den du besitzt, repariert oder dir einen neuen schickt ist dabei egal. Oh und wenn er dir einen neuen schickt, soll er den Kaputten entsorgen lassen; das ist nicht deine Pflicht.
Phew, was scared there for a second.