tldr:
Da der Regelbedarf erst nach einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auch neu ermittelt werden kann, diese aber nur alle fünf Jahre durchgeführt wird, werden die Regelbedarfe in der Zwischenzeit jährlich fortgeschrieben.
Die letzte Stichprobe wurde 2023 durchgeführt. Die Nächste folgt somit 2028.
Seit der Ratifikation des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt im Jahr 2023 können Leistungsbeziehende Individualbeschwerden einreichen.