Luxemburger ist eine Straße mit vielen schweren Unfällen und schlechter Luftqualität. Es überrascht mich daher, dass das Verkehrsdezernat den Klagen folgte und Tempo 30 als Maßnahme zur Lärmreduzierung einfuhrte. Wenn sich die Lärmbelastung verbessert, kann Tempo 30 wieder weggeklagt werden. Und wenn nicht, dann müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden und welche sollen das sein? Wird dann eine Fahrspur komplett gesperrt, sodass sich fließender Autoverkehr, Fahrradfahrer, Lieferverkehr und Falschparker auf einer Spur quetschen?
Optimal wäre (zusätzlich zu Tempo 30) eine Umwandlung einer Spur zur Fahrradspur. Ich glaube, das lässt sich als Maßnahme zur Lärmreduzierung rechtlich nicht durchsetzen.