Besonders bemerkenswert finde ich die Handlung ohne Beschluss und dementsprechend ohne Widerspruchsmöglichkeit. Hier wurde (mal wieder) am Rechtsstaat vorbei agiert.
Denn als sein Klient ihn am Freitagmorgen um 5.30 Uhr vom Flughafen Leipzig aus angerufen habe, habe der Betreuer laut eigener Aussage immer noch keinen Beschluss gehabt und konnte auch keinen Widerspruch gegen die drohende Abschiebung einlegen. Ab 8 Uhr habe er schließlich versucht, Informationen zu bekommen, wurde aber letztlich an die zentrale Ausländerbehörde in Geldersheim/Regierung Unterfranken verwiesen. "Schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen", habe die Aussage gelautet.