this post was submitted on 26 Jul 2025
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Die „Germanische Neue Medizin“ ist antisemitisch, rassistisch, homofeindlich – und fordert immer wieder Todesopfer. Dabei bei einem Seminar für ihre An­hän­ge­r*in­nen im Allgäu.

top 21 comments
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[–] philpo@feddit.org 23 points 1 week ago (2 children)

Immer daran denken: Das Heilpraktikergesetz in seiner heutigen Fassung wurde am 17.02.1939 durch den Reichskanzler Adolf Hitler unterschrieben.

...die Heilpraktiker sollten neben der "Germanisierung" der Medizin v.a. den durch das Berufsverbot für jüdische Ärzte entstandenen Ärztemangel abfedern.

[–] Fusselwurm@feddit.org 6 points 1 week ago (1 children)

Das Heilpraktikergesetz in seiner heutigen Fassung wurde am 17.02.1939

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Heilpraktikergesetz

letzte Änderung 2016

[–] yetAnotherUser@discuss.tchncs.de 15 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (1 children)

Folgende Änderungen gab es:

2016: § 2 Absatz 1:

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß § 7 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.“

Das sagt einfach nur aus, dass man die Heilpraktikererlaubnis im unveränderten § 1 bekommen kann, wenn man die Anforderungen im ebenso unveränderten § 7 erfüllen muss. Keine Ahnung was hier geändert wurde, scheint aber keine große Änderung zu sein.

2001: § 5a Absatz 2:

In § 5a Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes [...] werden die Wörter „fünftausend Deutsche Mark“ durch die Wörter „zweitausendfünfhundert Euro“ ersetzt.

Keine wirkliche Änderung

1978: § 5 und § 5a, beide Absätze

§ 5: Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 5a

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Deutsche Mark geahndet werden.

Nur eine Änderung bzgl. Strafrecht, sonst nichts.

Das wars an Änderungen. Es hat sich quasi nichts seit 1939 in dem Gesetz geändert. Die letzte Änderung steht jeweils zu Beginn der neuen Änderungen im Bundesgesetzblatt.

[–] philpo@feddit.org 8 points 1 week ago

Korrekt. Und diese Änderungen wurden jeweils über andere Gesetze "nebenher" eingebracht,einen inhaltliche Überarbeitung erfolgte eben nicht. Weil sie heute auch gar nicht mehr möglich wäre.

[–] the_wiz@feddit.org -2 points 1 week ago (1 children)

Das Tierschutzgesetz wurde auch schon 1933 erlassen... also von daher: Nur weil es von den Nazis kommt muss es nicht im Kern falsch gewesen sein.

[–] philpo@feddit.org 14 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (1 children)

Jo. Aber nur bei einem werden kranke Menschen ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage oder Ausbildung mit Lug,Betrug und Quacksalberei um ihr Geld gebracht und teils erhebliche Notlagen ausgenutzt. Auch gehört die Nutzung von Worterfindungen der Nazis nur in einem von beiden zum guten Ton .("Schulmedizin" ist ein direkter nationalsozialistischer Kampfbegriff. Man hat nur das "verjüdischte" vorne weg gelassen).

Tierschutz ist dagegen wissenschaftlich belegbar und wurde seitdem inhaltlich ja auch div. Male aktualisiert. Beim HPG erfolgten reine Kosmetikkorrekturen.

[–] brainwashed@feddit.org 9 points 1 week ago (1 children)

Wer die Mondverschwörung gesehen hat, dürfte von der gigantischen Schnittmenge zwischen Schwurbel und Nazis nicht überrascht sein.

[–] Jackhammer_Joe@lemmy.world 8 points 1 week ago

Ich muss keinen Film gesehen haben, um die Schnittmenge zwischen Schwurblern zu kennen. Sie ist 99,69%