2016 kehrte er nach einem Vietnam-Urlaub nicht wie vorgeschrieben nach sechs, sondern erst nach neun Monaten nach Deutschland zurück, weil eine alte Kriegsverletzung dort wieder aufbrach und stationär behandelt werden musste. Eine länger als sechs Monate währende Abwesenheit aus der EU ist normalerweise ein Grund, das Aufenthaltsrecht zu entziehen, es sind aber Ausnahmen möglich. Das »Vergehen« fiel der Stadt Chemnitz ein Jahr später auf, als der frisch verheiratete Mann die Geburt seiner Tochter beurkunden wollte. Statt eines deutschen Passes, der der Neugeborenen wegen des langen Aufenthaltes ihres Vaters in Deutschland zugestanden hätte, bekam die ganze Familie eine Ausreiseaufforderung.
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Versuche der sächsischen Behörden, dem Familienvater eine Straftat anzudichten, scheiterten allerdings.
Es hat also 9 Jahre gedauert dieses eindeutige Unrecht zu korrigieren - und selbst das nicht zu 100% da sie ja nicht mehr in Sachsen leben können. Von Entschädigung wahrscheinlich keine Spur.
Es fällt schwer das hier überhaupt als gute Nachricht zu lesen.
»Das Tragische ist, dass die Geschichte dieser Familie kein Einzelfall ist. Die Ausländerbehörden informieren oftmals nicht über Bleibemöglichkeiten, sodass es in der Folge zu unangebrachten Abschiebungen kommen kann. Der oft jahrelange Kampf mit den Behörden ist für die Betroffenen zermürbend und zutiefst belastend«
Das ist natürlich so gewollt.