Damit folgt der Bundestag dem Vorschlag des Ältestenrats. Die Union und die AfD stimmten gegen den Beschluss. Der aber gilt erstmal nur vorläufig.
Der Bundestag hat Donnerstagnacht beschlossen, das Fragerecht der Linken und des BSW vorerst nicht zu beschränken. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit einem Vorschlag des Ältestenrats; die Abgeordneten von CDU/CSU und AfD stimmten dagegen.
Nachdem zehn Abgeordnete der Linken vergangenen Oktober zum BSW gewechselt waren, verlor die Linke ihren Fraktionsstatus. Ihre 28 verbliebenen Abgeordneten organisierten sich als Gruppe neu, auch das BSW ist eine Gruppe.
Anfang Februar erkannte der Bundestag diesen Status und die damit verbundenen Rechte offiziell an. Das Fragerecht gegenüber der Regierung wurde damals auf zehn je Monat beschränkt, wogegen die Linke inzwischen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen ist.
Das Fragerecht einzuschränken, sei „eine wirklich armselige Methode der Ampel“ um ihre Partei daran zu hindern, „deren schlechte Politik aufzudecken“, sagte die Linken-Vorsitzende Janine Wissler der F.A.Z. im Februar.
Die Antworten auf Anfragen der Linken lieferten wichtige Zahlen, somit betreffe die Einschränkung auch Wohlfahrtsverbände, Nichtregierungsorganisationen, Flüchtlingsräte, Journalisten und Wissenschaftler.
Die Linksfraktion hatte von ihrem Fragerecht in der Vergangenheit intensiv Gebrauch gemacht. In der aktuellen Wahlperiode stellte sie bis Ende 2023 eigenen Angaben zufolge 966 Anfragen.
Jessica Tatti, die parlamentarische Geschäftsführerin des BSW, nannte es ein „echtes Unding“, dass die Auflösung der Linksfraktion dazu genutzt werde, dieses Oppositionsrecht zu beschneiden. Sie sprach von einer „unnötigen Gängelung der Opposition“.
Nachdem die Linke vor das Verfassungsgericht gezogen war, beschloss der Ältestenrat, die Regel bis zum Abschluss des Verfahrens nicht anzuwenden. Dieser Empfehlung folgte der Bundestag nun.