**HALTERN AM SEE. Mit dem professionellen Anspruch der „Ruhr-Nachrichten“ aus dem Lensing-Medienhaus auf seriösen Journalismus mit zuverlässiger Recherche wollen sich Herausgeber und Redaktion von „fragwürdigen Online-Medien aus den sozialen Netzen“ absetzen. **
Doch jüngst leistete sich die Lokalredaktion der „Halterner Zeitung“ eine journalistische Fehlleistung ohnegleichen, als sie werbewirksam in großer Aufmachung über die Eröffnung eines neuen Tattoo-Studios namens „Asgard“ in Haltern berichtete:
Mit einem Foto und mit Zitaten sowie Werbevideo stellte sie den mit einem strafbaren SS-Wahlspruch tätowierten Inhaber namens Christopher Marowski lobend vor, der „frischen Wind in die Halterner Innenstadt“ bringe.
Später musste die Redaktion in einem nachträglichen Artikel kleinlaut gestehen, dass es sich bei dem Inhaber um einen Neonazi handelte, der zuvor auf einem Rudolf-Hess-Gedenkmarsch und bei einer Rechtsrockveranstaltung der Neonazipartei „Der Dritte Weg“ gesehen wurde, bekleidet mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „HKN KRZ“, wie ein freier Journalist sorgfältig recherchiert hatte.
Diesen skandalösen Vorgang griff nunmehr der bekannte und erfahrene Medienjournalist Stefan Niggemeier, der mit zehn journalistischen Preisen ausgezeichnet wurde, in seinem medienkritischen Blog auf.
Er stellte die kritische Frage an die verantwortliche Lokalredaktion: „Hätte die Redakteurin wissen müssen, wen sie mit ihrem Artikel in der Innenstadt von Haltern willkommen hieß? Hätte sie es recherchieren oder sich wenigstens die einzelnen Tattoos genauer anschauen müssen? Wäre das nicht die Aufgabe von gutem Lokaljournalismus?“
Der Grundsatz des bekannten Journalisten Henri Nannen, Stifter des gleichnamigen Journalistenpreises, lautete: “Wir recherchieren überall, notfalls auch in der Hölle“.
Die Ausrede der Redakteurin: „Es wäre wünschenswert, vor einer Berichterstattung die Hintergründe der dargestellten Personen zu prüfen. Im Arbeitsalltag ist es leider nicht immer machbar und bei einer Geschäftseröffnung auch eher unüblich“.
Nur wenn die Redaktion Hinweise von außen erhalten hätte, dann wäre das ein Anlass für Überprüfungen gewesen.
Inzwischen prüft die Polizei, ob der tätowierte und per Zeitungsfoto veröffentlichte Spruch des rechtsextremen Tattoo-Studio-Inhabers unter den Paragraph 86a des Strafgesetzbuches fällt, nämlich das strafbare Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.
Dazu die Feststellung des medienkritischen Journalisten Niggemeier: „Man kann das als weiteres Beispiel dafür abtun, dass der Lokaljournalismus längst nicht mehr die notwendigen Ressourcen hat, um seine Aufgabe zu erfüllen. Aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ein solcher Artikel in besseren Zeiten anders ausgefallen wäre: Die freundliche, im Zweifel unkritische Berichterstattung über eine Geschäftseröffnung in einer größeren Kleinstadt gehört zum Standard des Lokaljournalismus“.