this post was submitted on 10 Jun 2023
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Hallo zusammen, ich habe mich in letzter Zeit oft gefragt, wie das in Deutschland mit der Haftung beim Betreiben einer eigenen Instanz aussieht (lemmy, mastodon, ...). Man hostet den Content aller User ja auf seiner eigenen Maschine, ab einer gewissen Größe kann man da ja schlecht jeden Beitrag inhaltlich moderieren. Kennt sich damit jemand aus? Vielen Dank :)

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[–] rubberduck@feddit.de 3 points 2 years ago* (last edited 2 years ago)

Hier geht es um die gleiche Frage, was Foren angeht. Aber auch hier der Hinweis; Das ist bloß gegoogled, ich bin kein Jurist. Ein Anwalt, vermutlich spezialisiert auf Medienrecht, kann dir da mit Sicherheit besser antworten.

  1.   Wann besteht eine Haftung des Störers auf Unterlassung? Grundsätzlich haftet der Betreiber eines Forums auch für fremde Inhalte auf Unterlassung und Beseitigung. Ein Host-Provider ermöglicht nämlich durch die Eröffnung seines Forums die Verbreitung rechtsverletzender Inhalte, fördert also die Herbeiführung einer Störung. Daher haftet der Host-Provider auch als Störer auf Unterlassung. Diese Haftung besteht jedoch nur, wenn der Forenbetreiber gegen zumutbare Prüfungspflichten verstoßen hat. Die Prüfung muss technisch und wirtschaftlich zumutbar sein, sicherlich ein sehr dehnbarer Begriff.  
    
  1.   Welche Prüfungspflichten sind einem Forenbetreiber zumutbar? Grundsätzlich besteht für den Forenbetreiber keine Vorabprüfungspflicht der einzelnen Beiträge. Wird er jedoch als Störer in Anspruch genommen (z.B. abgemahnt) und auf Rechtsverletzungen hingewiesen, treffen ihn dahingehend Prüfungspflichten.