this post was submitted on 08 Apr 2026
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Parkplätze für Besserverdienende
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Für Bilder von Falschparker in freier Wildbahn.
Regeln:
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Nur Bilder den man selbst gemacht hat. Wenns ausschaut als wär das einfach aus dem Internet genommen z.B. Bild aus USA, wirds gelöscht.
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Nummernschilder unkenntlich machen. Es dürfen höchstens nur die Ortskennzeichen erkenntlich sein, jedoch soll man nicht ausmachen können wen die Nummernschild gehört.
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Für Zeitungsartikel oder so, muss erstmal gefragt werden ob sie gepostet werden dürfen und sie müssen eine Relevanz haben.
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Kein Spam oder themenfremde Beiträge.
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Bleibt freundlich zueinander.
founded 11 months ago
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Wäre an der Stelle aber zumindest das geringere Bußgeld und sicherer für alle. Die Ladezone ist noch durch Poller vom restlichen Gehweg getrennt.
Da Parken auf Radwegen, soweit ich weiß, auch Punkte kostet, wird das wohl so sein.
Ich wollte vielmehr darauf hinaus, dass der LKW wohl kaum weniger als 2,8 Tonnen wiegt, sodass das Parken auf dem (abgetrennten) Teil des Gehwegs auch nicht erlaubt ist.
Ich bin mir aber auch nicht ganz sicher, was auf dem Schild steht. Vielleicht wird es dadurch erlaubt.
Parken auf einem Gehweg bei mehr als 2,8t zGG kostet lächerliche 15€. Parken auf einem Radweg mit Behinderung (Radfahrer müssen ausweichen) kostet 70€ und gibt einen dieser begehrten Sammelpunkte. Dank seines Vorsatzblinkers wären hier auch 140€ möglich.
Betrachtet man aber, dass in Bremen Falschparken nur geahndet wird, wenn man ohne Parkschein parkt, ist beides natürlich kostenlos.
Da ist ein Schild "absolutes Halteverbot" (283) mit einem Zusatzschild, dass das auch auf den Gehweg erweitert, (s. StVO Anlage 1, Abschnitt 7, Nummer 62 und 62.1), zwei weitere definieren die zeitliche Einschränkung und ein viertes "Be- und Entladen frei" gestattet ebendieses (auf der Fahrbahn und dem "Gehweg").
Meines Erachtens nach dürfte der LKW also zum Be- und Entladen auf der Straße stehen.
Dass der Fahrer seinen LKW linksseitig auf dem zweispurigen Radweg abgestellt hat, ist jedenfalls die dümmste Lösung.