this post was submitted on 06 Feb 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Für mich war es spätestens abzusehen als man beschlossen hat, dass nur noch 1% der Verteidigungsausgaben aus dem regulären Haushalt gezahlt werden sollen und der Rest über das Sondervermögen.
Wenn das erklärte Ziel ist langfristig 2% (vielleicht sogar mehr oder zumindest sagen wir Mal >1,5%) auszugeben, dann hätte man die Grenze höher setzen müssen.
Der einzige Grund die Schwelle so niedrig zu setzen ist, um kosten auszulagern damit man mehr Spielraum für eigene Interessen hat.
Ist für Verteidigungsabgaben die Schuldenbremse nicht sowieso faktisch abgeschafft worden?
Stimmt, aber die Frage ist welcher Anteil der Ausgaben regulär geplant wird und welcher über Sondervermögen und Schulden.
Es ist vollkommen ok, wenn man sagt, dass es aufgrund der aktuellen Lage außergewöhnliche Sonderausgaben braucht, aber der reguläre Verteidigungsetat sollte weiterhin regulär finanziert werden. Und da waren wir glaube ich selbst in den absolut niedrigsten Zeiten über 1%.
Die Festlegung der Grenze bestimmt also nur in welcher Bilanz die Kosten auftauchen.
Ebenso die Instandhaltung der Brücken. Das muss aus dem regulären Haushalt kommen.
Es fing aber schon damit an, dass Wohngeld durch die Kommunen bezahlt wird, damit der Bund die Euro Verschuldungsnorm erfüllen konnte.
Wer ausser dem Wähler könnte da grundlegend etwas verbessern?
Das Verteidigungsdingens und das Sondervermögen sind aber zwei paar Schuhe. Das Verteidigungsdingens ist ja quasi eine generelle Befreiung von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben.
Das Sondervermögen und dessen Nutzung wandern ja hier vor's BVerfG, weil da falsches Spiel getrieben wird. Und da darf man ja sehr gespannt sein. Ich habe damals™ gesagt, dass der größte handwerkliche Fehler der Grünen war (gut, mal abgesehen davon, dass sie sich überhaupt darauf eingelassen haben und nicht einfach die Schuldenbremse generell gekillt haben), dass sie die Definition von zusätzlichen Investitionen nur in die Gesetzesbegründung und nicht in das Gesetz geschrieben haben. Mal schauen, wie das BVerfG das so sieht.