this post was submitted on 09 Dec 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ist doch nicht so widersprüchlich.
allerdings weiß ich nicht, ob du mit Sicherheit davon ausgehen kannst, dass hier Dropshipping stattfindet. Amazon bietet explizit Multichannel Fulfillment als Dienstleistung an. D.h. du lagerst dein Zeug bei Amazon und verkaufst es sowohl auf Amazon, aber auch auf anderen Onlineshops, Versand und Abwicklung passiert dann immer über Amazon.
Ich glaube nicht, dass du per BGB oder eBay AGB Anspruch darauf hast, das Amazon keinen Teil dieser Arbeit erledigt.
Nur dann wenn sein Wunsch explizit nicht mit Amazon in Kontakt zu kommen ausdrüvklich Teil des Vertrages geworden ist. Aber das würde dann auch nur ein Rücktrittsrecht oder Anfechtungsrecht sein. Das ist hier allgemein die Frage, was möchte OP? Schadensersatz, Rücktritt, Anfechtung, Widerruf?
Evtl könnte die Weitergabe der Daten an Amazon ein Datenschutzverstoß sein, dafür müsste man sich die AGB anschauen, die Teil des konkreten Vertrags geworden sind. Dann könnte man Schadensersatz auf DSGVO (pauschal etwa 500 Euro) geltend machen und eine entsprechende Mitteilung an den Landesdatenschutzbeauftragten
Ziemlich sicher dass das irgendwas ala „wir leiten ihre Daten zur Erfüllung des Auftrags an Logistik Dienstleister weiter“ steht. Nichts anderes ist Amazon in dem Fall.
Ich möchte mir das nicht gefallen lassen. Auch wenn legal, dann ist mein Wunsch nicht bei Amazon einzukaufen ins Leer gelaufen, da nicht ersichtlich gewesen.
Verstehe ich ja, aber "nicht gefallen lassen" ist nun mal keine Rechtsfolge die das Gesetz kennt. Die oben genannten Optionen hast du