this post was submitted on 02 Dec 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Religionsausübung ist Deine private Sache. In dem Moment, wo Du den Staat repräsentierst, hast Du keine Religion auszuüben. Nach Feierabend kannst Du wieder anbeten, wen Du willst.
Das Entscheidende ist dann doch das "Ausüben" der Religion. Ist Kopftuch tragen dann ein "Ausüben" in dem Moment der staatlichen Repräsentation?
Ich würde sagen nein, ist es nicht. Wenn es aber ein "Ausüben" ist, dann fände ich aber "verstecktes Ausüben" noch viel schlimmer. Also ein tätowiertes Kreuz oder eine Kette mit Jesus dran, aber verdeckt. Eine religiös begründete Beschneidung, von den Richterroben verhüllt. Das wäre dann ja auch alles ein "Ausüben" der Religion.
Ein sekulärer Staat sollte nicht gegen religiöse Minderheiten diskriminieren. Sekularität heißt eben es sollten alle Menschen die gleichen Rechte jnabhängig ihrer Religion haben und es widerspricht dem etwa Musliminnen, Christinnen, Jüd*innen ein-/auszuschließen auf Grund von Religionszugehörigkeit. Es geht hier darum was jemand am eigenen Körper trägt. Dies betrifft erstmal keine anderen Personen.
Es ist schwachsinnig hier von Repräsentation nach außen/Befangenheit sonst was zu sprechen, es ist vergleichbar mit Ohringen, verschiedenen Frisuren oder anderen Modischen erscheinungen. Diese können etwa kulturelle Zugehörigkeiten beinhalten (z.B. Punk-Iro) sind aber nicht automatisch parteiisch deswegen. Solange keine parteiischen/politischen Botschaften auf dem Kopftuch stehen mMn einfach nur Diskriminierung.
Das führt zu der absurden Konsequenz, dass eine Christin ein Kopftuch tragen darf, weil das Stück Stoff für sie kein Ausdruck von Religionsausübung ist, aber eine Muslima kriegt dasselbe Stück Stoff verboten.
Richter haben üblicherweise eine Berufskleidung. An bestimmten Gerichten ist da sogar eine Kopfbedeckung dabei. Außerdem finden die Sitzungen in in der Regel beheizten Räumen statt, da braucht es keine Kopfbedeckung.