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Naja 2. geht vor allem in Bunkerbau und co, gemeinsame Übungen von Katastrophenschutz und Bundeswehr und begrenzt auch in THW. Punkt 3., 4. ist im Wesentlichen militärischer Natur und 5. sind maßgeblich ebenfalls militärische Ausgaben wie Waffensysteme usw.
Rein Formal - also wenn du unter Aufrüstung nur Verteidigungsausgaben betrachtest - mag deine Kritik vielleicht stimmen. Ich persönlich würde zu Aufrüstung da jedoch alle Ausgaben reinzählen, die Wesentlich zur Herstellung der Kriegstüchtigkeit sind.
Auffallend finde ich hier eben schon, dass keine sinnvoll denkbaren Investitionen dauerhaft von der Schuldenbremse befreit werden sollen, wenn diese nicht zumindest in großen Teilen zur Herstellung der Kriegstüchtigkeit gebraucht werden. Wohnungsbau, Mobilität, Bildung (ja Ländersache, aber dennoch könnte man da was machen), Infrastruktur oder daa Gesundheitssystem sind alles Bereiche, die entweder nur befristet gefördert werden oder gar keine Beachtung finden. Und davon hätte man via good-cop bad-cop Taktik mit der PdL durchaus noch was reinverhandelt bekommen.
Aus der zusätzlichen Zinslast der Aufrüstungsverschuldung entsteht ferner ein Sparzwang für die regulären Ausgaben, was in der BRD bekanntermaßen hauptsächlich Soziales und Infrastruktur betrifft, denn Aufrüstung generiert im Vergleich zu Infrastrukturausbau etc. nicht besonders viele neue Steuereinnahmen.