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Jetzt vergessen wir mal für einen Moment das Bild des geldgeilen, stinkreichen und tief bösen Arbeitgebers und nehmen an, es existiert vielleicht irgendwo ein ganz normaler Mensch ohne Allmachtsphantasien, der einen kleinen Betrieb führt. Bräuchte das nicht in diesem Fall vielleicht noch eine Sonderregelung, so dass Krankenkassen direkt den Ausfall übernehmen, ohne dass jemand sofort jedes Mal zum Arzt dackelt? Dann wäre so ein Vorschlag absolut zu befürworten.
Das - nämlich die Refinanzierung der Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberumlage über die Krankenkasse - ist das einzige Argument, dass ich vorübergehend zählen lassen würde. Ja, wenn der Arbeitgeber seine Lohnfortzahlung erst ab AU refinanziert bekommt, müsste bei einer Verlängerung der Frist die Meldung an die Krankenkasse anders erfolgen als wie bisher über eine formelle AU. Aber wenn man schon Regeln anpasst, könnte die ja auch angepasst werden?