Medizin & Gesundheitswesen
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Die könnten sich beim §630 gemäß Absatz (1) bei einem onkologischen Befund alle darauf berufen, dass "erhebliche therapeutische Gründe [...] entgegenstehen".
Da solche Fälle in der Praxis natürlich keine Ausnahme sind, müsste der Umgang mit Befundübermittlung mal professionalisiert werden. Am Besten wäre es, dass bei onkologischem Verdacht grundsätzlich nur eine dafür geschulte onkologische TherapeutIN das Ergebnis mitteilt. Immer, egal ob positiv oder negativ.
Abgesehen davon haben Studien ergeben, dass der extreme Stress mit dem Ergebnis wie hier in diesem Fall, und die hohe Fehlerquote bei Mammografien viel mehr Schaden als Nutzen haben. Zumindest anlasslos ist daher eine Mammografie nicht uneingeschränkt empfehlenswert.
Frauen ab 50 werden mittlerweile geradezu aggressiv zur Mammografie gedrängt, weil sie aktiv absagen müssen, wenn sie nicht zum unaufgefordert mitgeteiltem "freiwilligen" Termin erscheinen wollen. Die aus meiner Sicht einschüchternde "Einladung" erfolgt automatisch auf der Grundlage von Daten vom Einwohnermeldeamt. Frau kann sich aber bei ihrem jeweiligen Mammographie-Screening-Programm auch formlos dauerhaft abmelden.
Sorry, aber einfach alles an dem Beitrag ist inkorrekt.
Erstens:
Nein, können Sie nicht. Um aus dem BeckOK BGB, Hau/Poseck zu zitieren:
Oder einfacher aus dem Münchner Kommentar zum BGB:
Eine Einschränkung der Einsichtnahme ist regelhaft überhaupt nur im Bereich der Psychiatrie diskutiert worden, außerhalb steht sie absolut außer Frage - Eine Praxis die sich dem widersetzt muss sogar regelmäßig mit Sanktionen durch die KV rechnen. (Und ja, in dem Fall tun die wirklich was). Aus dem Streitverhältnis zur DSGVO ist ggf. auch diese Einschränkung aus dem BGB hinfällig (siehe hierzu MüKoBGB/Wagner, 9. Aufl. 2023, BGB § 630g Rn. 4-8). (Manchmal/oft kann die DSGVO auch ein Freund sein, Leute.)
Zweitens:
Mammografien werden nicht beim Onkologen gemacht. Hier wurde offensichtlich ein unklarer Knoten gefunden, ob das in einer Mammografie, bei einer Tastuntersuchung oder per Ultraschall auffiel ist nicht genannt. Dieser wurde dann offensichtlich per Nadelbiopsie untersucht (davor macht man meist auch nochmal eine kontrollierende Bildgebung, btw. ). In Folge wird das Präparat in die Pathologie und ggf. in Verbindung mit Blutproben in div. Labore geschickt. D.h. hier ist schon ein ganz anderes Level von "Verdacht" als bei der routinemäßigen Mammografie.
Drittens:
Das ist in jeder Hinsicht falsch. Richtig ist:
Siehe hierzu u.a.
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2025062052653
https://news.un.org/en/story/2015/06/500732
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7318598/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21712474/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28457023/
Auch dein Link (und sorry, die Stiftung Warentest ist in Sachen Gesundheit nun wirklich wirklich keine valide Quelle) diskutiert im wesentlichen die sinkende Signifikanz des Effekts bei Frauen über 70.
Bitte erschieße nicht die Überbringerin der Nachricht. Das Problem ist doch, dass in der Praxis so argumentiert wird, oder etwa nicht? Ob das rechtlich so haltbar ist, spielt dann leider meist keine Rolle. Wenn ich krank bin, will ich nicht mit einem Anwalt um Auskunft kämpfen, sondern gesund werden. Wenn andere kämpfen können, dann sollen sie natürlich ihr Recht in Anspruch nehmen - keine Frage!
Was die Effizienz der Mammografien anbelangt, so muss ich mir dann wohl die Sache und Deine Quellen noch mal näher ansehen.
Es ist natürlich wichtig, dass dahingehend keine Falschmeldungen verbreitet werden. Wenn alle meine Quellen falsch lagen, dann tut mir Leid, dass ich da Mist verbreitet habe. Vielleicht muss ich dann doch zur Mammografie, denn eine weitere Tumorbaustelle kann ich mir definitv nicht leisten.
Danke für Deine Hinweise!
Du schriebst wörtlich,dass sie sich darauf berufen könnten. Und das ist eben falsch.
Real werden sie sich auch eher auf "Myyyy Daaatttteeennnschuuutttzzz" berufen - die Standardantwort der meisten MFAen außer du bist "vom Fach". (Ich hab gestern mal eben per Telefon Daten von einem komplett falschem Patienten bekommen)
Wobei ich in den letzten Jahren eigentlich, auch nachdem das Thema in sämtlichen Ärztezeitungen und Branchenblättern rauf und runter diskutiert wurde und die KVen und Kammern tlw. das Thema auch aufgegriffen haben, keinen einzigen Fall mehr mitbekommen habe, wo das über das übliche Datenschutzklimmbimm noch irgendwie probiert wurde. (Allerdings kenne ich wie gesagt einige Praxen die auf die Anforderung der Daten den Behandlungsvertrag für beendet erklären - das ist allerdings bei KV Praxen so vermutlich nicht rechtmäßig,erst Recht bei Praxen der stark regulierten Fächer)
Spätestens schriftlich würde es mich sehr wundern wenn das eine Praxis versucht.