this post was submitted on 08 Sep 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das mit dem Bootsführer ist auch so eine Sache,ja. Du hast als Eigner dahingehend durchaus eine Mitverantwortung wen du da auswählst.
Viel interessanter ist aber: Unter Umständen war das Ganze gar kein sportlicher Törn mehr sondern eine kommerzielle Überführung. Und dann sind sowohl der Eigner als auch der Bootsführer dran, denn: Analog zum Kfz haftest du als Eigentümer auch, wenn du jemanden ungeeigneten das Fahrzeug überlässt. Das ist spätestens gegeben,wenn der Schiffsführer nachher aussagt er ist irgendwie entlohnt worden oder falls das Gericht nachher feststellt, dass es sich um kein primäres Freizeitfahrzeug mehr handelt.
Nebenbei wird der Typ auch noch schifffahrtsrechtlich ein dickes Ende kriegen - neben den Kosten. Denn: Er wäre als Schiffsführer dafür verantwortlich gewesen das Fahrzeug umgehend(!) zu entfernen. Die Aussage,dass das Amt ja quasi mit Schuld sei,weil sie nicht am Sonntag arbeiten ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, ehrlich gesagt. Er hätte umgehend (!) mit dem Amt in Kontkat treten müssen und mit denen besprechen wie groß die Gefährdung ist - und dann ggf. selber einen Kran bestellen können und müssen (!). (1.18 Rheinschifffahrtsverordnung)
Bis dahin hätte er das Fahrzeug auch ständig überwachen müssen. (Was hätte er gemacht,wenn es Starkregen mit kurzfristigem Pegelanstieg gegeben hätte und das Fahrzeug dann von selbst frei gekommen wäre?)
Ganz ehrlich: Da sind so viele Dinge dabei die "mit einer Minute Googeln oder einem Telefonanruf" nachzusehen wären,dass ich mich nur noch aufregen kann.