this post was submitted on 06 Sep 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Wobei das davon abhängt das das BVerfg auf deiner Seite steht. Die Einführung von Gesetzen bzw. Deren Änderung untersteht ja der neuerlichen Überprüfbarkeit durch das BVerfG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde. Die wird in allen deinen genannten Fällen schwerlich durchsetzbar sein, da sie an Art.3 zu messen sind. Ohne legitimen Grund (also Schutz von Verfassungsgütern) der nicht zu finden ist, werden die Gesetze nie verhältnismäßig sein.
Das BVerfG ist daher der Dreh- und Angelpunkt der Verfassung und Gesellschaft. Solange dies durch verfassungstreue Verfassungsrechtswissenschaftler besetzt ist und die Regierung die Urteile akzeptiert und respektiert habe ich keine große Befürchtung