this post was submitted on 31 Jul 2025
22 points (100.0% liked)

Netzkultur / Netzpolitik

1154 readers
29 users here now

Alles rund um das Internet. Gerne auch die politische Seite zum Thema


Als Nachfolger für !netzpolitik@feddit.de


Wir sehen uns als einen selbstbestimmten Raum, außerhalb der Kontrolle kommerzieller Tech-Unternehmen.

Netiquette wird vorausgesetzt. Gepflegt wird ein respektvoller Umgang - ohne Hass, Hetze, Diskriminierung.

Die Regeln von feddit.org gelten.


Das Bild im Banner und Icon: Public Domain generated with Midjourney gefunden auf netzpolitik.org


founded 1 year ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] General_Effort@lemmy.world 1 points 1 week ago

Könnte schon sein. Nämlich §14 UrhG:

Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Der Urheber der Werbung könnte durchaus ein berechtigtes Interesse haben, dass man die nicht abklebt.

In der Praxis ist das im Bau relevant. Ein einigermaßen designtes Bauwerk gilt auch als Werk. Das heißt, ein Umbau kann womöglich vom Architekten untersagt werden. In jedem Fall sollte man für den Umbau dasselbe Architekturbüro beauftragen und großzügig entlohnen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Oder am besten von Anfang an nur nichtssagende Bauten in Auftrag geben, weil dieser Paragraf dann keine Anwendung findet.