this post was submitted on 30 Jul 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] RidderSport@feddit.org 18 points 2 weeks ago (2 children)

Das Gericht ordnet die Einziehung der Erträge einer Straftat mit dem Urteil an § 73 I StGB.

Gilt im Übrigen für alle Straftaten unabhängig der Strafhöhe

[–] runiq@feddit.org 10 points 2 weeks ago

Danke, das beruhigt mich etwas. :)

[–] kossa@feddit.org 1 points 2 weeks ago (1 children)

Aber weird, dass er sonst keine zusätzliche Geldstrafe bekommen hat. Das ist ja dann "gut, wenn ich erwischt werde, ist halt das Geld wieder weg, aber sonst auch nichts passiert". Finde ich jetzt für Nachahmer nicht besonders abschreckend.

Und zusätzlich, seit 2016 vier Millionen Euro angelegt sind auch ein Sümmchen. Wird die etwaige Rendite auch eingezogen?

[–] RidderSport@feddit.org 1 points 2 weeks ago* (last edited 2 weeks ago)

Er hat eine Freiheitsstrafe bekommen, wenn auch zur Bewährung. Freiheitsstrafe und Geldstrafe stehen alternativ zu einander und können nicht kummulativ verhängt werden

Wegen der Rendite, ist ne gute Frage die ich dir aus dem Kopf nicht beantworten kann. Aber da die Einziehung den Effekt haben soll die Attraktivität der Vermögenskriminalität zu verringern, wird wohl auch jeglicher Ertrag oder Früchte mitabgeschöpft