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Doch beim genaueren Hinsehen findet hier keine Straßenschlacht statt, sondern eine recht einseitige Auseinandersetzung. Als die Polizei die Demo für aufgelöst erklärt, rufen die Organisator:innen dazu auf, den Platz zu verlassen. Doch da hat die Polizei schon begonnen, immer wieder prügelnd in die Blöcke zu gehen, um Demonstrierende zu verhaften. Die verbleibenden Protestierer:innen behaupten ihren Platz auf der Straße – bleiben im Allgemeinen aber friedlich. Über eine Stunde geht das so.
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Die Verhaftungen sind dabei hart und wirken teils willkürlich. Mehrfach werden Senior:innen im Rentenalter verhaftet. Wie bei fast allen Verhaftungen wendet die Polizei auch bei ihnen Schmerzgriffe an. Dabei greifen Polizist:innen ins Gesicht der Protestierenden und drücken zum Beispiel den Nasenknochen hoch, sodass starke Schmerzen entstehen. In der Reichenberger Straße errichtet die Polizei eine Station zur Identitätsfeststellung, wo Hunde die Verhafteten anbellen, die hier hin gebracht werden.
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Auch weiterhin sei ein Grund für Verhaftungen der Ausruf „From the river to the sea“, sagte der Polizeisprecher. Die Polizei bewertet den Ausruf demnach immer noch als Kennzeichen terroristischer Organisationen. Das Amtsgericht Tiergarten dagegen hatte erst kürzlich unter Verweis auf ein eigenes Gutachten des Berliner LKA anders entschieden. Laut LKA-Gutachten ist dieser Spruch kein eindeutiges Kennzeichen der Hamas. Trotzdem führt die Polizei diesen Ausruf weiter als einen der Gründe an, warum die Demonstration aufgelöst wurde.
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Auffallend ist, wie agitiert viele der Beamt:innen von Beginn an auftreten. Manche haben malmende Kiefer und große Pupillen, ihre Ärmel sind hochgekrempelt, sie tragen verstärkte Handschuhe. Ihr Tonfall ist bellend, wenn sie sich bewegen, schubsen sie alles weg, was ihnen im Weg erscheint.
Wie die Polizei hier agiert, macht eine Szene am Kottbusser Tor deutlich: Eine Gruppe sitzt auf dem Gehsteig um eine junge Frau herum, die sich ein Kühlpack an den Kopf hält. Sie habe eine Gehirnerschütterung, erzählen ihre Freunde. Da kommt schon ein Beamter an und befiehlt, die Gruppe soll die Straße freimachen. Die Jugendlichen versuchen noch, auf die Verletzung hinzuweisen – doch der Polizist hat schon begonnen, sie wegzuschubsen.
Sofort eilt ein Trupp Kolleg:innen zur Unterstützung herbei. Die Gruppe kann nur noch versuchen, ihre verletzte Freundin abzuschirmen. „Wenn ‚se verletzt is‘, soll 'se doch 'nen Sanni rufen“, pöbelt der Polizist, während seine Kolleg:innen die jungen Leute schon auf den Bürgersteig schleifen. Und kurz darauf, obwohl die verletzte junge Frau während der ganzen Szene still bleibt: „Wer so brüllen kann, der kann auch laufen!“. Letztlich muss die Gruppe ihre Freundin stützend in Sicherheit bringen.
Ich dachte immer das wäre der ganz normale Habitus von Einsatzhundertschaftlern.