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Kein Abbruch selbst bei Lebensgefahr: Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus
(www.tagesspiegel.de)
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Vor allem: Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man wenn man volljährig ist, aktiv austreten. Besser wäre es, wenn man nicht schon mit der Taufe, die ja i.d.R. im Säuglingsalter stattfindet, sondern erst mit der Firmung bzw. Konfirmation so eintritt, dass es auch für die Kirchensteuer Relevanz hat.