this post was submitted on 17 Jul 2025
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Nordrhein-Westfalen
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Nachrichten und Diskussion über NRW
Nachfolge für !nordrheinwestfalen@feddit.de
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Aber in diesem Szenario geht es ja nicht um den Arzt, sondern den Träger der Einrichtung, der die religiöse Einstellung seiner Firma (Wo wir bei "Religion ist Privatsache" wären, denn Firmen haben keine eigenen Gedanken) seinen Mitarbeitern aufzwingen will.
Das ist m.E. nach ein Bruch der Relgionsfreiheit, aber das sehen andere sicher anders.
Es ist sogar im Artikel geschrieben:
'Der 67-Jährige formuliert klare Worte gegen seinen Arbeitgeber: "Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern." '
Bei einer Trägerschaft durch eine Allgemeingültige Organisation oder Religionsgemeinschsft spricht man von einem Freigemeinützigem Krankenhausträger.
Formal erstmal kein Widerspruch.
Die Firma, hat ein Angebot und Angebotsbedingungen. Das hat nichts mit der Religion zu tun.
Der Träger zwingt den Arzt nicht seine Meinung anzupassen oder Einstellung zum eigenen Glauben zu verändern. Dieser gibt Richtlinien vor, nach denen sich ein Angebot richtet und wie diese sein Unternehmen präsentieren sollen. Seine Mitarbeiter setzen das um, sie werden auch nicht gezwungen etwas zu tun, dass ihrem Gleuben widerspricht. Es gibt sicher Millionen von Arbeitnehmern, die das Angebot ihres Arbeitgebers verändern möchten. Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber oder der von Ihnen dafür beauftragte Mitarbeiter.
Anders wäre es, wenn ein Klinikarzt, der zusätzlich in einer anderen Praxis/Krankenhaus Abtreibungen ohne medizinische Notwendigkeit, jedoch gesetzeskonform, vornimmt, von der Klinik bzw dem Träger unter Druck gesetzt würde dies aufgrund der Wertedifferenz zu unterlassen.
Nein, in diesem Fall würde der Arzt wegen dieser "Wertedifferenz" entlassen werden
Wenn die Wertedifferenz bzw. der Meinungsunterschied zu diesem Thema ausreichen würde, wäre der nötige Nachweis bereits vorhanden. Es geht um ein Handeln als Representant der Klinik.