this post was submitted on 02 May 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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IMHO versucht er sich billig rauszufinden. Er hat gegen das Gesetz gestimmt, weil die Widerspruchsklausel fehlte. Aber was wir begründet er den Wert der Widerspruchsklausel mit diesem Statement?
Also hat er das Szenario "Scheidungskrieg" im Kopf und die Angst, eine Partei A beschuldigt die andere Partei B der Vergewaltigung. Wenn jetzt A Opfer und B Täter wäre, dann hätte nach Merz' Wunsch A ein Widerspruchsrecht gegen die Anklage, die die Beschuldigung von A erst eingeleitet hat. Warum sollte A, der die falsche Anschuldigung erhebt nun plötzlich widersprechen wollen? Ich schließe mal logisch aus, dass es so gedacht war, dass der beschuldigte B ein Widerspruchsrecht gegen die eigene Strafverfolgung haben soll, denn das würde das gesamte Gesetz nichtig machen.