this post was submitted on 06 Apr 2025
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Deutschland

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[–] marius@feddit.org 6 points 4 months ago (6 children)

Nach § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB ist unter anderem strafbar, wer den Betrieb einer der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienenden Einrichtung oder Anlage dadurch verhindert oder stört, dass er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder eben unbrauchbar macht.

Heißt das, etwas vor den Blitzer zu stellen oder ihn mit Farbe zu besprühen ist auch eine Straftat?

[–] Kazumara@discuss.tchncs.de 3 points 4 months ago

Würde sagen besprühen ja, damit veränderst du die Sache. Aber etwas davor stellen ist eine interessante Frage, weil du ja nicht die Sache an sich unbrauchbar machtst, sondern nur ihren Blickwinkel störst.

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