this post was submitted on 02 Mar 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Sonderverfahren/SichereHerkunftsstaaten/sichereherkunftsstaaten-node.html
Die Dublin Regelungen haben noch nie gegolten, da die EU Länder an den Außengrenzen nicht mitmachen, daher sich auf GG berufen und 0 Asylanträge haben. Übrigens ist Dublin 3 sehr ähnlich zu dem zweiten Absatz im Grundgesetz. In Deutschland darf es keine Asylanträge geben, da man immer über ein sicheres Land einreist. Das GG und Dublin 3 funktionieren nicht. GEAS wird wahrscheinlich auch nichts.
Ja eben, Absatz 5 gibt dem Dublin III Blödsinn ja Vorrang vor Absatz 2, deshalb gilt Absatz 2 ja nicht mehr.
Und Dublin III sagt, dass D zuständig für Asylanträge ist, wenn die Rücküberstellung nicht klappt.
Mal davon abgesehen, dass es halt auch Schiffe und Flugzeuge gibt, die der blutigen Null entgegenstehen.