this post was submitted on 14 Feb 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 17 points 6 months ago* (last edited 6 months ago) (1 children)

Beziehst du dich auf das Urteil zum zweiten Nachtragshaushalt 2021, mit dem 60 Milliarden aus den Coronanothilfegeldern in den KTF umgeleitet wurden?

Falls ja, dabei hat das BVerfG nicht festgestellt, dass die Klimakatastrophe keine Notlage darstellt, sondern drei Dinge bemängelt: erstens, dass der Gesetzgeber nicht hinreichend dargestellt hat, wie die ergriffenen Maßnahmen der Bekämpfung der Krise dienlich wären, zweitens, dass die Kreditermächtigung nicht zeitlich von der Notlage entkoppelt werden darf (die Weitervewendung der Kredite zur Bewältigung der Coronakrise für andere Krisen ist diese Entkopplung) und drittens dass die Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushalts gegen den Grundsatz der Vorherigkeit verstoße, d.H. der Haushalt muss vor dem ersten Jahr seiner Gültigkeit beschlossen werden.

Nirgends steht, dass die Klimakrise keine Notlage sei, weil sie bereits andauert.

Edit: Quellen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html (dritter Absatz)

Und die erwähnten Artikel des Grundgesetzes, wie sie auf Gesetze-im-Internet zu finden sind.

[–] einkorn@feddit.org 3 points 6 months ago

Wie gesagt, bin mir nicht sicher. Da du aber offensichtlich greifbare Argumente hast, hülle ich mich von nun an diesbezüglich in Schweigen.