Wehrhafte Demokratie

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Demokratie ist leider nicht selbstverständlich. Diese Community ist für alle, die bereit sind liberale Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit zu verteidigen und um die im Laufe der Geschichte gefallenen Helden zu würdigen. Schwurbler, Monarchisten, Nazis, Tankies und andere Fans von Autokratischen Systemen oder Personen, die den Begriff „Demokratie“ beschmutzen sind nicht erwünscht.

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Für die Erstellung der Gutachten hatten die ermittelnden Behörden Professor Dirk Labudde von der Hochschule Mittweida beauftragt. Der Forensiker hat die als »Photogrammetrie« bezeichnete Methode zur Erstellung von personenspezifischen, digitalen Skeletten weiterentwickelt. Allerdings funktioniert die Methode nur, wenn brauchbares Bild- und Videomaterial zum Abgleich zur Verfügung steht.

Hanna S. sollte für die Zwangsvermessung »in kurzer Sporthose oder Boxershorts und mit ärmellosem Top« erscheinen, berichtet die Münchener Soligruppe »Alle Antifa«. Wie demütigend die Methode verlief, schilderte die Angeklagte demnach vor Gericht: Im Gefängnis habe sie auf einen Besuch gewartet, als die Wärterin mitgeteilt habe, sie müsse »noch kurz zum medizinischen Dienst«. Dass es zur Vermessung gehen sollte, sei ihr nicht mitgeteilt worden.

In einem Raum mit zwei Wärterinnen und zwei vom Professor beauftragten Studentinnen sollen von Hanna S. zunächst Fotos mit ihrer Anstaltskleidung gemacht worden sein. Anschließend sei sie auf eine Liege gelegt und bis auf die Unterhose entkleidet worden, bevor die Mitarbeiterinnen Markierungen an ihrem Körper angebracht und sie für weitere Bilder auf einen Drehteller gestellt hätten. Vor Gericht nannte Yunus Ziyal, einer der beiden Rechtsanwälte von Hanna S., die Prozedur einen »tiefen Eingriff in ihre Privatsphäre«. Zudem seien Fotos ohne Oberbekleidung aufgenommen worden – die richterliche Anordnung deckte dies nicht.

Labudde nennt seine Methode »digitaler anthropometrischer Rig-Vergleich«: ein technisches Verfahren, bei dem aus Foto- oder Videomaterial von einem Tatort dreidimensionale Modelle der aufgenommen Personen erzeugt werden. Daraus werden »digitale Skelette«, sogenannte »Rigs«, extrahiert. Diese werden mit den Konturen der zu vermessenden Tatverdächtigen verglichen. Labudde formuliert am Ende eine Wahrscheinlichkeitsaussage über mögliche Übereinstimmungen.

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Guten Tag,

ich weis das ich einen sehr reißerischen Titel gewählt habe, aber ich hab gerade gedacht ich werd nicht mehr. Im Beitrag zu Gaza eben im ARD-Morgenmagazin (das laut Wikipedia vom WDR produziert wird) gibt es genau einen Beitrag von einem Politiker, von der AfD ...

Sie können mir nicht mehr erzählen das das irgendetwas mit Neutralitätspflicht zu tun hat, dafür hätte es mindestens eine Gegenrede gebraucht, das ist einfach direkte Wahlwerbung für eine gesichert Rechtsextreme Partei. Ist das die direkte Folge der wies aussieht AfD nahen Intendantin? https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/fur-unsere-glaubwurdigkeit-wichtig-wdr-will-auch-afd-positionen-im-offentlich-rechtlichen-abbilden-13152013.html

Mein Appell an alle Journalist und Redakteure die unter ihr Arbeiten und nicht komplett von den AfD-lügen vereinnahmt sind: Bitte wehrt euch gegen diese Rechtsextremistische Unterwanderung!

Wehret den Anfangen, nie wieder ist jetzt, jadajada, ich weis es ist abgedroschen aber es scheint dann doch nicht angekommen zu sein bei mindestens 25% der deutschen Wähler. Und genau da müsste der ÖR eigentlich standhaft bleiben und sagen: Nein, die AfD is Rechtsextrem, sie ist keine normale Partei und kann sich deshalb auch nicht auf ein Neutralitätsgebot berufen. Rassismus bleibt Rassismus und Faschismus bleibt Faschismus, egal wie viele in diesem Land es wies aussieht nochmal ausprobieren wollen.

Der ÖR hätte die Möglichkeit hier die Demokratie entschieden zu verteidigen: https://uebermedien.de/105993/die-medienschaffenden-in-wallonien-verstehen-sich-als-waechter-der-demokratie/

Bitte nutzt sie.

Mit freundlichen aber besorgten Grüßen

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*** Nürnberg, 4.8.25 (Montag): Protest gegen das rechte "Team Menschenrechte". Weitere Infos folgen. https://www.nazistopp-nuernberg.de/

Mein Guess wie immer: 18:30 Hallplatz Westseite (an der Ostseite sind die Faschisten), aber ohne Gewähr -> haltet die Webseite im Auge

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Berlin taz | Am Samstag war es mal wieder so weit: In Kreuzberg löste die Polizei eine palästinasolidarische Demo auf. Das Vorgehen: brutal – wie eigentlich immer bei Protesten gegen den Krieg in Gaza. Die Be­am­t*in­nen gingen prügelnd und schubsend in die Menge, unter Anwendung von Schmerzgriffen nahmen sie Dutzende fest.

Medial war im Nachgang viel von Attacken auf Po­li­zis­t*in­nen und vermeintlich antisemitischen Parolen die Rede. Die anhaltenden Repressionen gegen die Palästina-Bewegung erregen dagegen kaum Aufsehen.

Dabei fahren Senat, Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihrem harten Kurs regelmäßig gegen die Wand. Die Liste der Beispiele, in denen der Staat übers Ziel hinausgeschossen sind, ist lang: Gerichte kassieren Auflagen, sprechen Ak­ti­vis­t*in­nen frei, kippen Verbote. Und Recherchen decken auf, dass die Polizei es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Ein Überblick.

Eine umstrittene Parole

Bei der Auslegung des Spruchs „From the river to the sea, Palestine will be free“ herrscht weiterhin Willkür. Auch die Demo am Samstag wurde unter anderem wegen der Verwendung des Slogans beendet – dabei ist sogar in der Polizei umstritten, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.

Denn so einfach ist die Sache nicht. Zwar hatte das Bundesinnenministerium 2023 verfügt, dass bereits der erste Halbsatz des Spruchs als Hamas-Kennzeichen gilt. Vor Gericht hat dieser Vorwurf jedoch nicht immer Bestand. Das liegt auch an einem wissenschaftlichen Gutachten des Berliner Landeskriminalamts – also von der Polizei selbst. Darin argumentiert die Sachverständige, dass es sich, anders als vom Innenministerium behauptet, bei dem Spruch nicht um ein eindeutiges Hamas-Symbol handele. Vielmehr müsse berücksichtigt werden, dass die Parole zu Anfang für die Errichtung eines „multiethnischen, säkularen Staates auf dem ehemaligen britischen Mandatsgebiet Palästina“ gestanden habe.

Auf dieser Grundlage sprach das Amtsgericht Tiergarten im Juni einen Studenten frei, der den Spruch verwendet hatte. Diesen Mittwoch steht bereits der nächste Prozess wegen der Parole an. Womöglich bildet sich nun zumindest in Berlin eine neue Linie bei der Rechtsprechung heraus. Rechtliche Klarheit dürfte es aber erst geben, wenn Gerichte in höchster Instanz über den Spruch entschieden haben.

Erst zuschlagen, dann ­rechtfertigen

Ein Paradebeispiel dafür, wie die Polizei nicht nur brutal vorgeht, sondern sich im Anschluss auch die eigene Rechtfertigung zurechtbiegt, lieferte die sogenannte Nakba-Demo im Mai. Po­li­zis­tin­nen prügelten sich durch den vorab bereits auf eine Kundgebung beschränkten Protest. Hinterher beklagten Polizei sowie ihr in Nibelungentreue verbundene Po­li­ti­ke­rin­nen und Medien einen schwer verletzten Beamten, der, so der Vorwurf, gezielt angegriffen wurde, womöglich gar mit Tötungsvorsatz.

Dumm nur, dass Videos der Szenerie diese Version widerlegten, wie zunächst die taz, später auch die Recherchegruppe Forensic Architecture zeigten. Viel spricht dafür, dass sich der Polizist bei unkontrollierten Faustschlägen in Gesichter der Protestierenden selbst die Hand gebrochen hat. Doch es folgte nicht etwa ein Zurückrudern, gar eine Entschuldigung. Im Gegenteil: Zwei Monate später durchsuchte die Polizei Wohnungen zweier Beschuldigter und dreier Zeug:innen. Nur im Nebensatz wurde erwähnt, dass diese nichts mit dem angeblichen Angriff zu tun hatten.

Dass das Vorgehen gegen Palästina-Proteste kein normales Polizeihandeln ist, untermauerte auch ein Brief des Menschenrechtskommissars des Europarats Michael O’Flaherty im Juni an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Darin zeigte sich O’Flaherty „besorgt über Berichte über übermäßige Gewaltanwendung durch die Polizei gegen Demonstranten“. Er äußerte zudem seine Besorgnis, dass die verwendete IHRA-Antisemitismusdefinition „von einigen deutschen Behörden so ausgelegt wurde, dass Kritik an Israel pauschal als antisemitisch eingestuft wird“.

Zwar kommt es unzweifelhaft zu Antisemitismus auf Demos, gleichzeitig aber sind Statistiken über antisemitische Vorfälle wenig aussagekräftig. Im vergangenen November sprach Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel von über 6.000 Ermittlungsverfahren seit dem 7. Oktober 2023 aufgrund antisemitisch motivierter Straftaten, darunter 1.300 wegen Gewaltdelikten. Eine Anfrage der taz zeigte jedoch: Bei fast 800 der scheinbar antisemitischen Gewalttaten handelt es sich um Widerstandsdelikte gegen Polizeibeamte auf Palästina-Demos, bei weiteren 300 um Landfriedensbruchdelikte.

Vorsorgliches Redeverbot

Nicht nur bei grundgesetzlich geschützten Demonstrationen, auch bei anderen Veranstaltungen haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft immer wieder mit vorschnellem Handeln hervorgetan. Als größtes Fiasko für die Staatsmacht dürfte sich dabei der Umgang mit dem Palästina-Kongress im Frühling 2024 herausstellen. Bereits im Vorfeld verunglimpft, verhängten Bundespolizei und Ausländerbehörde zum Teil Einreise- und Auftrittsverbote gegen angekündigte Redner.

Als dann einer von ihnen live zugeschaltet werden sollte, stürmte die Polizei den Saal, stellte den Strom ab und beendete die Veranstaltung – bevor überhaupt jemand eine Straftat begangen hatte. Später kippten Gerichte mehrere Einreise- und Auftrittsverbote, vor Kurzem etwa das Betätigungsverbot gegen den britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu Sittah.

Auch Francesca Albanese, UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästina, hatte bei ihrem Berlin-Besuch im Februar Probleme, überhaupt aufzutreten. Ein Vortrag an der Freien Universität wurde nach politischem Druck abgesagt, ebenso eine weitere Veranstaltung. Am Ende sprach sie in den Räumen der Zeitung Junge Welt und im Umspannwerk – begleitet von einem massiven Polizeiaufgebot.

Wissenschaft unter Druck

Auch Berlins Universitäten kommen seit dem 7. Oktober nicht zur Ruhe. Die Polizei ging teils gegen den Willen der Uni-Leitungen hart gegen Studierendenproteste vor. Zudem übten der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und auch Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) mehrmals massiven Druck aus, Besetzungen gleich räumen zu lassen.

An der Alice-Salomon-Hochschule etwa stand Präsidentin Bettina Völter Anfang des Jahres wochenlang in der Kritik, weil sie eine Besetzung geduldet hatte. An der Humboldt-Universität war im Jahr zuvor eine Besetzung rabiat geräumt worden. Dabei schlug ein Polizist einen Journalisten; der Beamte musste später eine Geldstrafe zahlen.

Das Ausländerrecht als Repressionsinstrument

Gescheitert ist Berlins Innenbehörde mit dem Versuch, vier nichtdeutsche Palästina-Aktivist*innen abzuschieben. Ihnen wurde aufgrund ihrer Teilnahme an einer Uni-Besetzung vorgeworfen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu sein. Doch mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts im Mai stoppten das Ansinnen, zumindest bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Inzwischen versucht sich die Politik an der nächsten umstrittenen Maßnahme. Demnach sollen sich Personen, die in Berlin eingebürgert werden, zum Existenzrecht Israels bekennen. Wegner hatte sich dafür ausgesprochen, die für Einbürgerungen zuständige Innenverwaltung äußerte Bedenken.

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An diesem Mittwoch geht sehr wahrscheinlich der Strafprozess um den Solinger Brandanschlag von 2024 zu Ende. Eine vierköpfige Familie starb damals, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt. An diesem Montag war das Plädoyer der Staatsanwaltschaft angesetzt. Sie fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den mutmaßlichen Täter. Er habe vermutlich gehandelt, um sich selbst zu überhöhen und Frust abzubauen. Der Brandanschlag wird nicht ungestraft bleiben, davon kann man ausgehen. So weit, so gut.

Ein Grund zur Erleichterung ist das erwartete Urteil aber nicht. Fast die Hälfte der Zeit des Plädoyers nutzte der Staatsanwalt, um Argumente anzubringen, warum die Tat nicht »fremdenfeindlich« motiviert gewesen sein könne. Die Beleidigung von Menschen als »Kanaken«, könne schon mal passieren. Der Konsum von extrem rechter Propaganda, kein Hinweis auf eine eben solche Einstellung. Schließlich hat die Freundin des Angeklagten gesagt, dass er nicht rechts sei. Dass sie selbst täglich im Netz allerlei fragwürdige Propaganda teilt, hat die Staatsanwaltschaft nicht einmal zur Kenntnis genommen.

Stattdessen verteilt der Staatsanwalt Vorwürfe in Richtung Nebenklageanwältinnen, Presse und zivilgesellschaftliche Prozessbeobachterinnen. Nur weil in Solingen ein Haus brenne und dabei Menschen sterben, müsse der Täter noch lange kein Rechter sein. Da seien einige auf ihre eigenen Vorurteile hereingefallen, so der Staatsanwalt. Sie alle seien von einer rassistischen Tat ausgegangen und hätten die Augen vor den Indizien verschlossen, die dagegen sprächen.

Die Augen verschlossen hat im Fall des Solinger Brandanschlags die Staatsanwaltschaft. Sie erkennt nicht an, was in der Wissenschaft schon seit Jahren bekannt ist: Den Rassismus, der auch in der Mitte der Gesellschaft vorherrscht. Der Tatverdächtige von Solingen ist bestimmt kein Neonazi, es sind keine Teilnahmen an rechten Aufmärschen bekannt, und er hat auch nicht in Hakenkreuzbettwäsche geschlafen. Bekannt ist aber, dass er immer wieder in Streit geriet mit Migrant*innen und dass er sich abfällig über sie äußerte.

Das hätte auch die Staatsanwaltschaft anerkennen können. Aber dann wäre alles nicht so leicht, wie es jetzt wird. Dann müsste man nämlich darüber sprechen, warum wir in einer Gesellschaft leben, die ständig Rassismus reproduziert und damit auch ihren Anteil an Taten wie denen von Solingen hat. Dass deutsche Staatsanwälte dazu nicht unbedingt gewillt sind, ist nachvollziehbar. Schließlich sind sie Teil des Justizsystems, das oft genug an der Reproduktion von Vorurteilen beteiligt ist.

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cross-posted from: https://feddit.org/post/16391980

Doch beim genaueren Hinsehen findet hier keine Straßenschlacht statt, sondern eine recht einseitige Auseinandersetzung. Als die Polizei die Demo für aufgelöst erklärt, rufen die Or­ga­ni­sa­to­r:in­nen dazu auf, den Platz zu verlassen. Doch da hat die Polizei schon begonnen, immer wieder prügelnd in die Blöcke zu gehen, um Demonstrierende zu verhaften. Die verbleibenden Pro­tes­tierer:innen behaupten ihren Platz auf der Straße – bleiben im Allgemeinen aber friedlich. Über eine Stunde geht das so.

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Die Verhaftungen sind dabei hart und wirken teils willkürlich. Mehrfach werden Se­nio­r:in­nen im Rentenalter verhaftet. Wie bei fast allen Verhaftungen wendet die Polizei auch bei ihnen Schmerzgriffe an. Dabei greifen Po­li­zis­t:in­nen ins Gesicht der Protestierenden und drücken zum Beispiel den Nasenknochen hoch, sodass starke Schmerzen entstehen. In der Reichenberger Straße errichtet die Polizei eine Station zur Identitätsfeststellung, wo Hunde die Verhafteten anbellen, die hier hin gebracht werden.

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Auch weiterhin sei ein Grund für Verhaftungen der Ausruf „From the river to the sea“, sagte der Polizeisprecher. Die Polizei bewertet den Ausruf demnach immer noch als Kennzeichen terroristischer Organisationen. Das Amtsgericht Tiergarten dagegen hatte erst kürzlich unter Verweis auf ein eigenes Gutachten des Berliner LKA anders entschieden. Laut LKA-Gutachten ist dieser Spruch kein eindeutiges Kennzeichen der Hamas. Trotzdem führt die Polizei diesen Ausruf weiter als einen der Gründe an, warum die Demonstration aufgelöst wurde.

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Auffallend ist, wie agitiert viele der Be­am­t:in­nen von Beginn an auftreten. Manche haben malmende Kiefer und große Pupillen, ihre Ärmel sind hochgekrempelt, sie tragen verstärkte Handschuhe. Ihr Tonfall ist bellend, wenn sie sich bewegen, schubsen sie alles weg, was ihnen im Weg erscheint.

Wie die Polizei hier agiert, macht eine Szene am Kottbusser Tor deutlich: Eine Gruppe sitzt auf dem Gehsteig um eine junge Frau herum, die sich ein Kühlpack an den Kopf hält. Sie habe eine Gehirnerschütterung, erzählen ihre Freunde. Da kommt schon ein Beamter an und befiehlt, die Gruppe soll die Straße freimachen. Die Jugendlichen versuchen noch, auf die Verletzung hinzuweisen – doch der Polizist hat schon begonnen, sie wegzuschubsen.

Sofort eilt ein Trupp Kol­le­g:in­nen zur Unterstützung herbei. Die Gruppe kann nur noch versuchen, ihre verletzte Freundin abzuschirmen. „Wenn ‚se verletzt is‘, soll 'se doch 'nen Sanni rufen“, pöbelt der Polizist, während seine Kol­le­g:in­nen die jungen Leute schon auf den Bürgersteig schleifen. Und kurz darauf, obwohl die verletzte junge Frau während der ganzen Szene still bleibt: „Wer so brüllen kann, der kann auch laufen!“. Letztlich muss die Gruppe ihre Freundin stützend in Sicherheit bringen.

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Die Leipziger Richter [des Bundesverwaltungsgericht] gingen erstaunlich weit über das Nötige hinaus und stellten dabei eine bislang umstrittene Weiche für ein mögliches AfD-Verbot: Darf man davon ausgehen, dass die AfD ihre verfassungsfeindlichen Parolen auch tatsächlich umsetzen will? Das Bundesverwaltungsgericht sagt jetzt: Ja, das darf man – und zwar ohne jedes Wenn und Aber.

Das ist wichtig, denn es war der letzte Baustein, der noch gefehlt hat. Die Hürden für ein AfD-Verbot sind hoch. Aber jetzt haben mehrere der höchsten Gerichte unseres Landes in Summe erklärt, dass die AfD sie eigentlich alle erfüllt.

Entgegen der Durchhalteparolen, die besonders aus der Union kommen, dass die Hürden für ein Verbot der AfD zu hoch seien, scheint diese rechtsextreme Partei sie doch zu erfüllen. Das sagt nicht irgendein Blog, das sagt nicht nur der Verfassungsschutz, das sagen mehrere der höchsten deutschen Gerichte.

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Die AfD wollte den Gerichten weismachen, ihre verfassungsfeindlichen Aussagen seien letztlich folgenloses Gerede – schließlich gäbe es ja Gerichte, die allzu radikale Schritte schon stoppen würden. Selbstsame Form der Verteidigung – ja, wir fordern Verfassungsfeindliches, aber würden das ja nicht umsetzen können, weil es ja verfassungsfeindlich sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser absurden Argumentation eine klare Absage erteilt. Eine Demokratie kann nicht darauf bauen, dass eine extremistische Partei sich von Gerichten zähmen lässt, nachdem sie an die Macht gekommen ist. Im Gegenteil, so das Gericht, muss man gerade bei Parteien davon ausgehen, dass sie ihre Ankündigungen ernst meinen und planvoll verfolgen. Diese Feststellung war überfällig – und sie kommt aus berufenem Munde.

Für deutlich mehr Informationen lest bitte den Artikel bei Volksverpetzer: https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/detail-verdachtsfall-urteil/

Verdachtsfall-Beschluss: https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/200525B6B23.24.0.pdf

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David H. ist verurteilter Rechtsextremist und arbeitet dennoch in leitender Funktion bei einer Chemnitzer Sicherheitsfirma, die auch Polizeistationen und Flüchtlingsunterkünfte bewacht.

Recherchen von MDR INVESTIGATIV und FragDenStaat zeigen: Die Behörden wussten Bescheid – und dennoch hat die Sicherheitsfirma Aufträge erhalten.

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Die „Germanische Neue Medizin“ ist antisemitisch, rassistisch, homofeindlich – und fordert immer wieder Todesopfer. Dabei bei einem Seminar für ihre An­hän­ge­r*in­nen im Allgäu.

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Der 36-jährige Algerier Ferhat Mayouf wurde Ende Juni 2020 festgenommen, er sollte geklaut haben. Trotz dieses geringfügigen Vergehens kam Mayouf in Untersuchungshaft. Mehrere Initiativen haben eine Broschüre zu seinem Fall herausgegeben. Demnach verletzte sich Mayouf in der U-Haft aus Verzweiflung selbst. »Anstatt Hilfe zu bekommen, wird er von den Schließern verprügelt, kommt in Isolationshaft, anschließend wird er wieder mit sich alleine gelassen«, heißt es in dem Heft. Bei einem Haftprüfungstermin am 20. Juli 2020, nur drei Tage vor Mayoufs Tod, habe die zuständige Richterin die Haftanstalt explizit auf die Suizidgefahr hingewiesen. Passiert sei jedoch nichts. Mayouf blieb ohne ärztliche Hilfe 23 Stunden am Tag allein in seiner Zelle.

Am 23. Juli 2020 brach in Mayoufs Zelle ein Feuer aus. Er starb an einer Rauchgasvergiftung. Doch es war wohl kein Suizidversuch, denn Mayouf hämmerte vor seinem Erstickungstod an die Zellentür, rief um Hilfe. Vier Wärter kamen zu seiner Zelle, aber anstatt sie zu öffnen und den ihnen anvertrauten Gefangenen zu retten, riefen sie die Feuerwehr und blieben ansonsten untätig. Als die Feuerwehr 27 Minuten später eintraf, war der 36-Jährige bereits tot. Die Staatsanwaltschaft hat den Tod Mayoufs schnell als Suizid abgetan und Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Wärter hätten korrekt gehandelt.

»Wir gehen davon aus, dass Mayouf noch hätte gerettet werden können«, sagt hingegen Rechtsanwalt Düsberg. Er spricht auch zu Beginn der Demo: »Ich habe Ferhat Mayouf als einen lebensfrohen Menschen mit einem unbändigen Freiheitswillen kennengelernt. Er wollte nicht sterben, er wollte leben. Doch er stieß an die engen Moabiter Mauern und Gitter und geriet an ignorante Justizbeamte.« Der Anwalt kritisierte die Gleichgültigkeit gegenüber eingesperrten Menschen und die mangelnde juristische Aufarbeitung. Doch Ermittlungen könnten bei neuen Anhaltspunkten jederzeit aufgenommen werden. »Wir bleiben dran.«

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Die Sachverständigen-Anhörung des letzten "Sicherheitspakets" hatte bereits vernichtende Worte dafür. Hier nochmal die schöne Zusammenfassung. https://d-64.org/video-anhoerung/

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In Marzahn-Hellersdorf leben sie nah beieinander: Mitglieder von "Der Dritte Weg" und der rechtsextremen Gruppe "Deutsche Jugend voran". Ihre Präsenz im Bezirk ist spürbar - in Form von Bedrohung, Einschüchterung und Gewalt.

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